Förderung Deutschland
Planung Ihrer Anlage
Einspeisevergütung nach EEG
Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagetyp, und ist degressiv geregelt.
Die Höhe der Degression hängt vom Zubau ab. Die Degressionsschritte werden alle drei Monate angepasst und in Monatsschritten umgesetzt. In den Monaten August 2014 bis Oktober 2014 sinkt die Vergütung um 0,50% zum Monatsbeginn.
VERGÜTUNGSSÄTZE in 2014 (in Cent/kWh) | |||||
ANLAGENTYP | August 2014 | September 2014 | October 2014 | ||
Dachanlage bis 10 kW | 12,75 | 12,69 | 12,62 | ||
Dachanlage bis 40 kW | 12,40 | 12,34 | 12,28 | ||
Dachanlage bis 500 MW | 11,09 | 11,03 | 10,98 | ||
Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen bis 500 kWp | 8,83 | 8,79 | 8,74 |
**Freilandanlagen auf Ackerflächen erhalten ab dem 01.07.2010 keine Förderung mehr.