Förderung Luxemburg
1. Investitionszuschuss
Die Höhe der Beihilfe wird im Rahmen des Règlement grand-ducal du 1 aout 2014 gewährt.
Dabei werden 20% der Investitionskosten erstattet, maximal jedoch 500 € pro kWp, wenn es sich um eine Installation auf oder an der Gebäudehülle, also beispielsweise auf dem Dach, handelt und die Anlage nicht größer als 30 kWp pro Standort ist.
Zu den Installationskosten gehören Materialkosten (Module, Montagesysteme, Verkabelung, Wechselrichter, elektrische Schutzvorrichtungen, Einspeisezähler) sowie die Montagekosten.
2. Einspeisevergütung
Die von einer PV-Anlage produzierte und ins Stromnetz eingespeiste elektrische Energie wird über das Règlement grand-ducal du 8 février 2008 vergütet. Die Vergütung wird auf 15 Jahre garantiert und richtet sich nach der Größe der Anlage sowie dem Jahr der Inbetriebnahme.
VERGÜTUNGSSÄTZE in 2014 (in Cent/kWh)
Inbetriebnahme der Anlage 2014
Dachanlage bis 30 kWp € 24,02
Die steuerliche Behandlung eines Betreibers einer Photovoltaikanlage wird über das Circulaire L.I.R. n° 14/2 du 23 mai 2003 geregelt.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter: